KOSTEN

Die Behandlungskosten liegen beim Erwachsenen pro Einheit bei ca. 80 €. Kinder und Säuglinge zahlen für den Ersttermin ca. 80 €, die Folgetermine liegen bei ca. 44 €.

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie, je nach Kasse mit bis zu 80% oder bis zu drei Behandlungen. Wenn Sie als privat Versicherter Heilpraktikerleistungen mitversichert oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so können osteopathische Behandlungen komplett oder anteilig von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Die Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

In den meisten Fällen ist für eine Kostenerstattung eine Mitgliedschaft in einem der führenden Verbände (z.B. Verband der Osteopathen Deutschland e.V.) Voraussetzung. Durch die 4-jährige abgeschlossene Ausbildung werden diese Kriterien in meiner Praxis erfüllt – seit 2014 bin ich als Mitglied im VOD gelistet.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem ersten Termin, inwiefern Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen bezuschusst. Für eine erste Orientierung finden Sie unter dieser Liste die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart Ihrer Krankenkasse.